Organe
Der Turngau wird durch folgende Organe verwaltet:
Dem Gauturntag gehören an:
- die Mitglieder des Gauvorstandes (§ 11),
- die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses (§ 9),
- die Ehrenmitglieder des Turngaues,
- die Abgeordneten der Vereine (§ 6)
- die von der Vollversammlung der Turnerjugend gewählten 10 Abgeordneten (§ 3),
- die gewählten Mitglieder des Gauältestenrats und deren Stellvertreter (§ 17)
Dem Gauvorstand gehören an:
- der/die Gauvorsitzende
- zwei stellvertretende Gauvorsitzende
- der/die Gaukassenwart/in
- der/die Gauoberturnwart/in
- der/die Gauschriftwart/in
- der/die Gaufrauenwart/in
- ein/e Vertreter/in der Turnerjugend
Der/die Gauvorsitzende, die beiden Stellvertreter und der/die Kassenwart/in bilden den
Vorstand des Turngaues gemäß § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen ist
allein vertretungsberechtigt.
Dem Hauptausschuss gehören an:
- die Mitglieder des Gauvorstandes
- die Vorsitzenden der Fachausschüsse
- die/der Beauftragte für Schule und Verein
- die/der Gaukulturwart/in
- die/der Gaupressewart/in
- die Gauehrenmitglieder mit Sitz und Stimme im Hauptausschuss
Der Hauptausschuss wird durch den Gauvorsitzenden oder nach Beschluss des
Gauvorstandes einberufen.