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Organe

Der Turngau wird durch folgende Organe verwaltet:

Dem Gauturntag gehören an:

  1.  die Mitglieder des Gauvorstandes (§ 11),
  2. die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses (§ 9),
  3. die Ehrenmitglieder des Turngaues,
  4. die Abgeordneten der Vereine (§ 6)
  5. die von der Vollversammlung der Turnerjugend gewählten 10 Abgeordneten (§ 3),
  6. die gewählten Mitglieder des Gauältestenrats und deren Stellvertreter (§ 17)

Dem Gauvorstand gehören an:

  1.  der/die Gauvorsitzende
  2. zwei stellvertretende Gauvorsitzende
  3. der/die Gaukassenwart/in
  4. der/die Gauoberturnwart/in
  5. der/die Gauschriftwart/in
  6. der/die Gaufrauenwart/in
  7. ein/e Vertreter/in der Turnerjugend

Der/die Gauvorsitzende, die beiden Stellvertreter und der/die Kassenwart/in bilden den
Vorstand des Turngaues gemäß § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeder von ihnen ist
allein vertretungsberechtigt.

Dem Hauptausschuss gehören an:

  1.  die Mitglieder des Gauvorstandes
  2. die Vorsitzenden der Fachausschüsse
  3. die/der Beauftragte für Schule und Verein
  4. die/der Gaukulturwart/in
  5. die/der Gaupressewart/in
  6. die Gauehrenmitglieder mit Sitz und Stimme im Hauptausschuss

Der Hauptausschuss wird durch den Gauvorsitzenden oder nach Beschluss des
Gauvorstandes einberufen.