ยง 9 Hauptausschuss
Dem Hauptausschuss gehören an:
- die Mitglieder des Gauvorstandes
- die Vorsitzenden der Fachausschüsse
- die/der Beauftragte für Schule und Verein
- die/der Gaukulturwart/in
- die/der Gaupressewart/in
- die Gauehrenmitglieder mit Sitz und Stimme im Hauptausschuss
Der Hauptausschuss wird durch den Gauvorsitzenden oder nach Beschluss des
Gauvorstandes einberufen.