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ยง 9 Hauptausschuss

Dem Hauptausschuss gehören an:

  1.  die Mitglieder des Gauvorstandes
  2.  die Vorsitzenden der Fachausschüsse
  3.  die/der Beauftragte für Schule und Verein
  4.  die/der Gaukulturwart/in
  5.  die/der Gaupressewart/in
  6.  die Gauehrenmitglieder mit Sitz und Stimme im Hauptausschuss

Der Hauptausschuss wird durch den Gauvorsitzenden oder nach Beschluss des
Gauvorstandes einberufen.