§ 5 Gauturntag
Dem Gauturntag gehören an:
- die Mitglieder des Gauvorstandes (§ 11),
- die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses (§ 9),
- die Ehrenmitglieder des Turngaues,
- die Abgeordneten der Vereine (§ 6)
- die von der Vollversammlung der Turnerjugend gewählten 10 Abgeordneten (§ 3),
- die gewählten Mitglieder des Gauältestenrats und deren Stellvertreter (§ 17)