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§ 5 Gauturntag

Dem Gauturntag gehören an:

  1.  die Mitglieder des Gauvorstandes (§ 11),
  2.  die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses (§ 9),
  3.  die Ehrenmitglieder des Turngaues,
  4.  die Abgeordneten der Vereine (§ 6)
  5.  die von der Vollversammlung der Turnerjugend gewählten 10 Abgeordneten (§ 3),
  6.  die gewählten Mitglieder des Gauältestenrats und deren Stellvertreter (§ 17)